Internationaler Urkundenverkehr · Schritt für Schritt

Apostille und beglaubigte Übersetzung richtig vorbereiten

Apostille und beglaubigte Übersetzung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Apostille bestätigt bei öffentlichen Urkunden die Echtheit von Unterschrift, Siegel und Funktion des Ausstellers. Die bestätigte Übersetzung überträgt den Inhalt in die benötigte Sprache. Wir prüfen Ihre Dokumente und kalkulieren die Übersetzung; die Apostille selbst erteilt die zuständige Behörde.

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Passend zu Ihrem Anliegen

Was wir für Sie prüfen und organisieren

Apostille und Übersetzung sind nicht dasselbe

Eine Apostille bestätigt nicht den Inhalt und übersetzt das Dokument nicht. Umgekehrt macht der Bestätigungsvermerk einer öffentlich beeidigten oder ermächtigten Übersetzung die Übersetzung nicht automatisch zu einer öffentlichen Urkunde. Deshalb können beide Schritte erforderlich sein.

Ausländische Urkunde für Deutschland

Ob eine ausländische Urkunde eine Apostille, Legalisation oder Urkundenprüfung braucht, richtet sich nach dem Herkunftsstaat und dem konkreten Verfahren. Senden Sie Urkunde, vorhandene Apostille und das Merkblatt der deutschen Stelle vollständig mit.

Unterlagen für Behörden und Migration

Deutsche Urkunde für das Ausland

Die ausländische empfangende Stelle oder deren Vertretung in Deutschland gibt verbindlich vor, welche Form akzeptiert wird. Auch die Anerkennung einer in Deutschland erstellten Übersetzung richtet sich nach dem Recht des Ziellands.

Apostille vollständig mitübersetzen

Wenn die Apostille bereits an oder auf der Urkunde angebracht ist, laden Sie sie zusammen mit Vorderseite, Rückseite, Stempeln und Anlagen hoch. Wir prüfen, welche Teile in den Übersetzungsumfang gehören und ob Namen transliteriert werden müssen.

Online prüfen, Übersetzung per Post erhalten

Sie übermitteln die vollständige Vorlage online. Vereinbarte Papierausfertigungen der Übersetzung versenden wir deutschlandweit. Expressbearbeitung und Expressversand sind getrennt anfragbar; möglichen Termin, Verfügbarkeit und Mehrkosten bestätigen wir persönlich. Eine Expressübersetzung beschleunigt nicht die Ausstellung einer fehlenden Apostille durch die zuständige Behörde.

Vorbereitung

Das benötigen wir für eine belastbare Prüfung

Halten Sie diese Angaben für die Anfrage bereit. Bei offenen Fragen zu den Anforderungen können Sie uns vorab telefonisch erreichen.

  • Alle Seiten der Urkunde einschließlich Rückseiten und Anlagen
  • Apostille oder Legalisationsvermerk, falls bereits vorhanden
  • Herkunftsland und Land beziehungsweise Behörde der Verwendung
  • Vorgaben oder Merkblatt der empfangenden Stelle
  • Zielsprache, Frist und gewünschte Lieferform

Transparentes Angebot

Was beeinflusst die Kosten?

Das Angebot bezieht sich auf die Übersetzung und vereinbarte Ausfertigungen. Behördengebühren und die Beschaffung einer Apostille sind nicht automatisch enthalten.

  • Seitenzahl, Wortmenge und Lesbarkeit
  • Sprachpaar und Fachgebiet
  • Umfang von Stempeln, Apostille und Anlagen
  • Beglaubigte Ausfertigungen und Versand

Mehr zu Preisfaktoren und Angebot

Ihr nächster Schritt

  1. 1. Bedarf mitteilen

    Die Angaben über das passende Formular senden.

  2. 2. Angebot erhalten

    Wir prüfen Umfang, Anforderungen und Verfügbarkeit persönlich.

  3. 3. Leistung beauftragen

    Preis, Termin und Ablauf vor Beginn miteinander abstimmen.

Übersetzung prüfen lassen

Häufige Fragen

Kann Hasani Translates die Apostille ausstellen?

Nein. Apostillen werden von den jeweils zuständigen staatlichen Stellen erteilt. Wir übernehmen die vereinbarte Übersetzung und helfen dabei, den benötigten Übersetzungsumfang anhand Ihrer Unterlagen zu bestimmen.

Kommt zuerst die Apostille oder die Übersetzung?

Das lässt sich nicht für jedes Verfahren gleich beantworten. Fragen Sie die empfangende Stelle nach der verlangten Reihenfolge. Wenn die Apostille mitübersetzt werden soll, muss sie vor der Übersetzung vorliegen.

Braucht jede ausländische Urkunde eine Apostille?

Nein. Zwischen Staaten können Befreiungen gelten; in anderen Fällen wird eine Apostille, Legalisation oder Urkundenprüfung verlangt. Maßgeblich ist die Auskunft der Stelle, bei der Sie das Dokument verwenden.

Kann eine Übersetzung selbst apostilliert werden?

Übersetzungen sind laut Auswärtigem Amt Sachverständigenleistungen und keine öffentlichen Urkunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zunächst eine amtliche Bestätigung zur Eigenschaft oder Unterschrift des Übersetzers erfolgen; klären Sie den konkreten Weg mit der zuständigen Stelle.

Wir prüfen Ihre Anfrage persönlich

Edmond Hasani koordiniert die nächsten Schritte. Sie erhalten ein Angebot, bevor Sie die Leistung beauftragen.

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