Einbürgerung · Aufenthalt · Behördenunterlagen

Beglaubigte Übersetzungen für Einbürgerung und Ausländerbehörde

Bei Einbürgerung, Aufenthalt oder Familiennachzug müssen fremdsprachige Urkunden häufig auf Deutsch vorgelegt werden. Welche Nachweise nötig sind, entscheidet die zuständige Behörde. Senden Sie uns deren Unterlagenliste zusammen mit vollständigen Dokumenten; wir prüfen Sprachpaar, Beglaubigung und Umfang persönlich.

Telefon: +49 15630 159473 · Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr. Für eine erste Frage brauchen Sie kein Dokument und keine Lieferadresse.

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Passend zu Ihrem Anliegen

Was wir für Sie prüfen und organisieren

Einbürgerungsunterlagen vollständig einreichen

Die offizielle Informationsstelle zur Einbürgerung nennt insbesondere Urkunden aus dem Herkunftsland, die grundsätzlich im Original und als beglaubigte deutsche Übersetzung vorzulegen sind. Häufig gehören Geburts- oder Heiratsurkunden und je nach Fall weitere Personenstandsdokumente dazu.

Geburtsurkunde übersetzen lassen

Aufenthalt und Familiennachzug

Bei Aufenthaltstiteln und familienbezogenen Verfahren können Personenstandsurkunden, gerichtliche Entscheidungen oder weitere Nachweise relevant sein. Übermitteln Sie das aktuelle Schreiben der Ausländerbehörde, damit Bezeichnungen und Umfang zum Verfahren passen.

Familienunterlagen gemeinsam vorbereiten

Namen, Stempel und Schreibweisen

Abweichende Namensschreibweisen können Rückfragen verursachen. Senden Sie vorhandene Passschreibweisen und frühere Übersetzungen als Referenz. Stempel, Vermerke und Rückseiten müssen auf den eingereichten Bildern vollständig erkennbar sein.

Apostille oder Urkundenprüfung getrennt klären

Eine beglaubigte Übersetzung ersetzt keinen verlangten Echtheitsnachweis. Ob zusätzlich Apostille, Legalisation oder Urkundenprüfung notwendig ist, richtet sich nach Herkunftsland und Vorgabe der Behörde.

Apostille und Übersetzung unterscheiden

Papierausfertigungen und Behördenfrist einplanen

Die Dokumentprüfung erfolgt online. Benötigte Papierausfertigungen versenden wir deutschlandweit per Post. Teilen Sie uns die Abgabefrist und verlangte Lieferform mit. Im Formular können Sie Expressbearbeitung, Expressversand oder beides anfragen; erst nach Prüfung bestätigen wir Verfügbarkeit, möglichen Termin und Mehrkosten. Ob eine digitale Fassung genügt, entscheidet Ihre Behörde.

Vorbereitung

Damit prüfen wir Ihre Behördenunterlagen

Halten Sie diese Angaben für die Anfrage bereit. Bei offenen Fragen zu den Anforderungen können Sie uns vorab telefonisch erreichen.

  • Übersetzungsanforderungen aus dem Schreiben oder der Unterlagenliste der Behörde
  • Alle verlangten Seiten mit Rückseiten, Vermerken und Anlagen
  • Ausgangssprache und die von der Stelle verlangte Zielsprache
  • Amtliche Referenzschreibweise und Hinweise auf bekannte Abweichungen
  • Vorhandene Übersetzungen und nur für den Auftrag benötigte weitere Nachweise
  • Frist sowie benötigte digitale Fassung oder Papierausfertigung

Transparentes Angebot

Was beeinflusst die Kosten?

Wir kalkulieren nur die tatsächlich zu übersetzenden Unterlagen. Mehrere Urkunden und Anlagen können gemeinsam geprüft werden.

  • Dokumentart, Umfang und Lesbarkeit
  • Sprachkombination
  • Stempel, handschriftliche Vermerke und Tabellen
  • Beglaubigte Ausfertigungen und Versand

Mehr zu Preisfaktoren und Angebot

Ihr nächster Schritt

  1. 1. Bedarf mitteilen

    Die Angaben über das passende Formular senden.

  2. 2. Angebot erhalten

    Wir prüfen Umfang, Anforderungen und Verfügbarkeit persönlich.

  3. 3. Leistung beauftragen

    Preis, Termin und Ablauf vor Beginn miteinander abstimmen.

Übersetzung prüfen lassen

Häufige Fragen

Welche Dokumente muss ich für die Einbürgerung übersetzen lassen?

Das hängt von Ihrem Fall ab. Die offizielle Einbürgerungsinformation nennt unter anderem Geburts- und Heiratsurkunden; Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde teilt Ihnen mit, welche Nachweise zusätzlich erforderlich sind.

Reicht ein Foto des Dokuments für das Angebot?

Für die erste Prüfung benötigen wir gut lesbare Bilder oder Scans aller Seiten. Ob später Originale oder weitere Nachweise vorgelegt werden müssen, richtet sich nach dem Auftrag und den Vorgaben Ihrer Behörde.

Kann ich mehrere Familienurkunden gemeinsam senden?

Ja. Kennzeichnen Sie, welche Unterlagen zu welcher Person gehören, und senden Sie die behördliche Liste mit. So können wir ein vollständiges Angebot erstellen.

Garantiert die Übersetzung die Annahme durch die Behörde?

Nein. Über die Annahme und Vollständigkeit entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde. Wir stimmen die Übersetzungsleistung anhand der von Ihnen übermittelten Vorgaben ab.

Sind Arabisch, Ukrainisch, Dari und andere Ausgangssprachen möglich?

Wir übersetzen in allen Sprachen und Sprachrichtungen. Für eine Einbürgerung in Deutschland werden grundsätzlich deutsche Nachweise verlangt; die konkrete Liste und Ausführung klären Sie mit Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde. Für andere Verwendungen können Sie auch Sprachpaare ohne Deutsch wählen. Geeignete Qualifikation und Beglaubigungsbedarf werden je Auftrag geprüft.

Was kostet die Übersetzung mehrerer Behördenunterlagen?

Senden Sie die tatsächlich verlangten Dokumente und vorhandene Übersetzungen gemeinsam. Wir prüfen Sprachpaar, Umfang, Vermerke, Beglaubigung und Lieferform und nennen Ihnen einen konkreten Preis vor Beauftragung. Behördengebühren gehören nicht zur Übersetzungsleistung.

Muss ich meinen vollständigen Behördenvorgang hochladen?

Für die Dokumentprüfung brauchen wir die zu übersetzenden Unterlagen und die zugehörigen Übersetzungsanforderungen. Nicht benötigte Teile Ihres Vorgangs müssen nicht mitgesendet werden. Eine amtliche Namensschreibweise können Sie im Nachrichtenfeld nennen; eine vollständige Ausweiskopie ist dafür nicht automatisch erforderlich.

Wir prüfen Ihre Anfrage persönlich

Edmond Hasani koordiniert die nächsten Schritte. Sie erhalten ein Angebot, bevor Sie die Leistung beauftragen.

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